In der Koalitionsvereinbarung Rheinland-Pfalz 2011 – 2016 wurde festgelegt, dass ein Wasserentnahmeentgelt für Grund- und Oberflächenwasserentnahmen eingeführt werden soll.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 20. Juni 2012 das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –)“ beschlossen.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
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Ausgewählte Informationen und Dokumente zum Thema Wasserentnahmeentgelt | Dateiformat |
Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Landeswasserentnahmeentgeltgesetz - LWEntG - ) | hier |
Gesetzesbegründung (Auszug aus Landtags-Drucksache 16/1158) | PDF |
Erfahrungsbericht zum Vollzug des Wasserentnahmeentgeltgesetzes - LWEntG vom 03.07.2012 | PDF |
Flyer "Informationen zum Wasserentnahmeentgelt (Wassercent)" | PDF |
FAQ - Wassercent | PDF |
Kooperationen und Gewässerschutz: Ein Leitfaden für Wasserversorgungsunternehmen und Mineralbrunnen | PDF |
Wasserentnahmeentgelt – Verrechnung der Aufwendungen für Kooperationen mit der Landwirtschaft zum Zwecke des Gewässerschutzes - Fristen und Unterlagen (am Beispiel des Jahres 2014) | PDF |
Kontakte, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Landwirtschaft / Gewässerschutz / Kooperationen | PDF |
Anleitung zum Ausfüllen der EU-Beihilfe-Formulare | PDF |
Formular 1, Mitteilung über die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe | PDF |
Formular 2, Erklärung des Zuwendungsempfängers (Landwirt) über erhaltene und beantragte De-minimis-Beihilfen | PDF |
Formular 3, De-minimis-Bescheinigung | PDF |
Kooperationsvereinbarung zwischen landwirtschaftlichen Betrieb und Wasserversorgungsunternehmen über die Zusammenarbeit im Wasserschutzgebiet | PDF |