Förderung der Energiewende

Die Energieförderung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität möchte einen nachhaltigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Sie verfolgt dabei den Ansatz, möglichst investive Projekte mit hoher CO2-Einsparung zu fördern. Nicht-investive Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, Hemmnisse abzubauen und damit die Voraussetzung für die Umsetzung von klimafreundlichen investiven Folgemaßnahmen zu schaffen.

In diesem Jahr geht die neue EFRE-Förderperiode 2021-2027 an den Start.

Neue EFRE-Förderschwerpunkte sind:

  • Kommunale, umfassende Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden
  • Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks

Informationen zur neuen EFRE-Förderperiode sowie zu aktuellen EFRE-Fördercalls erhalten Sie unter dem Menupunkt: EFRE-Förderperiode 2021-2027 „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur.

INFORMATION:

Ab sofort können neue Förderanträge in der Verwaltungsvorschrift „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ gestellt werden.

Zur Nutzung von EF RLP und als Voraussetzung für das Stellen von Förderanträgen ist eine Registrierung in EF RLP erforderlich.

Da ein Großteil der Antragsteller der Energieförderung bereits in EF RLP mit migrierten laufenden Förderprojekten angelegt ist, bitten wir Sie bei der Erstregistrierung zuerst unter der Option “Ich möchte mich für eine bereits registrierte Organisation eintragen“ im Eingabefeld nach Ihrer Organisationseinheit zu suchen und sich dieser zuzuordnen.

Beachten Sie, dass nach Freischaltung der Registrierung auch direkt bereits bewilligte Förderprojekte (z.B. geförderte Quartierkonzepte) über EF RLP von Ihnen elektronisch (weiter-)bearbeitet werden, sprich Sie stellen hier Anträge auf Projektlaufzeitverlängerung und laden Sach- und Abschlussberichte in EF RLP hoch etc. Über EF RLP gestellte Förderanträge etc. bedürfen keines parallelen Postversands. 

Betreffend Förderprojekte, die vor Einleitung des elektronischen Umstellungsprozesses gestartet sind, gilt weiterhin:

Bei Einreichung von nicht prüffähigen bzw. nicht vollständigen Förderanträgen sind diese verfahrensseitig nach Umstellung auf die neuen Antragsprozesse erneut in vollständiger und prüffähiger Form via EF RLP einzureichen.

Aktuelle Informationen zu allen Energie-Landesförderprogrammen finden Sie zentral auf den Themenseiten des Klimaschutzministeriums. Beratungsanfragen bzw. Fragen zu neuen oder laufenden Energieförderprojekten können Sie gerne direkt an das Energieförderreferat über foerderung-energie(at)mkuem.rlp.de richten.
Ebenso besteht die Möglichkeit sich über obige Mailadresse zum Newsletter der Energieförderung RLP anzumelden, um informiert zu bleiben.

Die Registrierung und anschließende Antragstellung für KIPKI ist seit 3. Juli freigeschaltet.
Klicken Sie dazu auf die obige Grafik „Förderantragsseite“. 

Die Antragstellung für „Wärmewende im Quartier“ und „Einzelfallförderung“ ist seit 17. Juli freigeschaltet. 
Klicken Sie dazu auf die obige Grafik „Förderantragsseite“. 

Die Antragstellung für „Zukunftsfähige Energieinfrastruktur“ ist seit 27. Oktober freigeschaltet. 
Klicken Sie dazu auf die obige Grafik „Förderantragsseite“. 

Beachten Sie, dass die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln teilweise eingeschränkt sein kann. 
 

Förderprogramme des Landes im Bereich Energie