Programmarbeit

Leitziel der täglichen Arbeit der Gewerbeaufsicht ist der dialogorientierte Vollzug der Vorschriften (überzeugen statt anordnen). Gerade in Klein- und Mittelbetrieben - der überwiegenden Mehrzahl der Unternehmen in Rheinland-Pfalz - besteht ein hohes Informationsbedürfnis, da dort geschultes Personal für Arbeits- und Umweltschutzbelange häufig nicht oder nur unzureichend vorhanden ist.
Ein gut geeignetes Mittel hierfür stellt die Programmarbeit dar, die durch eine intensive Einarbeitung in ein Problemgebiet eine effektive Hilfeleistung für die angesprochenen Betriebe auf den Gebieten Arbeits-, Immissions- und Strahlenschutz sowie bei der Geräte- und Produktsicherheit ermöglicht. Mit ihr soll neben der Aufsicht die beratende Tätigkeit der Mitarbeiter weiter in Richtung Dienstleistung entwickelt werden. An Stelle der flächendeckenden Überwachung tritt heute Programmarbeit, mit der an Problemschwerpunkten angesetzt und aufgabenorientiert gehandelt wird. Programmarbeit ermöglicht darüberhinaus, die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht in der Öffentlichkeit besser zu vermitteln.
Die Vorteile der Programmarbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Aktives themenbezogenes Vorgehen
  • Intensivierung von Beratung und Überwachung
  • Praxisgerechte Informationen
  • insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben
  • Einheitlicher Vollzug im Land
  • gezieltes Umsetzen von Gesetzesmaterien
  • Zeitnahe Auswertung und Darstellung der Ergebnisse (Programmarbeit ist medienwirksam)
  • Bündelung von Fachkenntnissen und Motivationssteigerung bei den Mitarbeitern
  • Steigerung der Revisionszahlen bei gleichem Personalaufwand durch kürzere Vorbereitungszeit im Einzelfall

Die Durchführung von Projekten im Rahmen der Programmarbeit erfolgt in mehreren Stufen, die für alle Projekte identisch sind:

  • Projektsammlung
  • Projektkonzeption
  • Projektentwicklung
  • Projektdurchführung
  • Projektauswertung

Bei der Projektsammlung werden zunächst Themenvorschläge aus dem Kreise der Mitarbeiter gesammelt. Dann erfolgt die Auswahl geeigneter Themen und die Bildung der Teams, die die Projekte erarbeiten und die Projektunterlagen erstellen.
Die Projektkonzeption beginnt mit der Machbarkeitsprüfung (Prüfung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht). Dann werden die Rahmenbedingungen festgelegt, wie Anzahl und Auswahl der zu überprüfenden Betriebe. Auch wird geprüft, ob Beratung bzw. Unterstützung von sachverständigen Stellen notwendig und eine Beteiligung von Kooperationspartnern z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Innungen, Berufsgenossenschaften oder Arbeitnehmerorganisationen zweckdienlich ist.
Im Rahmen der Projektentwicklung werden dann vom Projektteam die einschlägigen Vorschriften und Fachliteratur zusammengestellt sowie ggf. Kontakte zu Kooperationspartnern und Experten aufgenommen. Es werden Merkblätter, Info-Materialien, Checklisten, Mustertextbausteine und -anschreiben sowie Aushänge erstellt und gestaltet. Die Schulung bzw. Einweisung aller an der Durchführung des Projektes beteiligten Mitarbeiter schließt sich an.
Die eigentliche Projektdurchführung erfolgt innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens. Dieser beträgt in der Regel drei Monate. Projekte können als Außendiensttätigkeit, Brief- oder Telefonaktionen ausgeführt werden.
Während der Laufzeit der Projekte finden regelmäßig Teambesprechungen über die bei dem Projekt gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse statt.
Am Ende eines jeden Projektes steht die Projektauswertung. Nach der fachlichen und statistischen Auswertung wird der Abschlussbericht erstellt, in dem die Ergebnisse veranschaulicht und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen der Gewerbeaufsicht gezogen werden. Über die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Projekt wird die Öffentlichkeit durch Presseerklärungen informiert.

Mit dieser problemorientierten und programmatischen Aufsichtsstrategie trägt die Gewerbeaufsicht unter effizienter und nachhaltiger Nutzung der vorhandenen Ressourcen den aktuellen Erfordernissen im Arbeits- und Umweltschutz Rechnung.
Bei der Durchführung der Programmarbeit wird die Gewerbeaufsicht vom Landesamt für Umwelt beraten und unterstützt. Dieses stimmt die Projektplanung mit den beteiligten Stellen der Gewerbeaufsicht und den Ministerien ab, organisiert den Erfahrungsaustausch, stellt Informationsmaterial (Broschüren, Plakate) zur Verfügung, arbeitet Checklisten aus und führt die Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse landesweit durch.