EFRE-Förderperiode 2021-2027 „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“

Wärmedämmung an einem Gebäude
Wärmedämmung an einem Gebäude
Logos EU und RLP mit darunterstehendem Schriftzug Kofinanziert von der Europäischen Union und Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
Logos EU und RLP

Zuwendungen für den Fördergegenstand "Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen" können an kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind, gewährt werden.

Für den Fördergegenstand "Intelligente Energiesysteme" können im Bereich Infrastruktur kommunale Gebietskörperschaften, Energieversorgungsunternehmen und KMU sowie im Bereich produktive Investitionen KMU gefördert werden.

Nicht antragsberechtigt sind u.a. Privathaushalte, Hersteller sowie mit Vertrieb und Einbau befasste Unternehmen, wenn ihr Geschäftsfeld betroffen ist. 
 

Förderschwerpunkt: Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte

Umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme. Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs.

Förderschwerpunkt: Modellprojekte Effizienz / intelligente Netze und Speicher

Angesprochen sind insbesondere investive innovative Projekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher. Modell- und Demonstrationsprojekte in obigen Bereichen sollen öffentlichen und privaten Unternehmen und insbesondere Energieversorgern und Stadtwerken die Möglichkeit zur Erprobung bzw. Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren geben. Die geförderten Vorhaben müssen mindestens dem Stand der Technik entsprechen, nachweisbaren Innovationsgehalt und Modellcharakter haben und übertragbar sein sowie messbar zur CO2-Minderung beitragen. 

Es sind ausschließlich Einzelvorhaben förderfähig.
Die Mindestfördersumme beträgt 250.000 EUR.
 

Im Förderschwerpunkt "Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen" erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren mit vorgelagertem Fördercall.
Es können nur Teilnahmeanträge im Rahmen der Zeitfenster der jeweiligen Fördercalls eingereicht werden.
Im Falle eines Zuschlags für den Fördercall kann anschließend die formale Antragstellung über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH erfolgen.

Der erste EFRE Fördercall PSZ-SZ 2.i-1 Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte adressiert Schulen, Kitas und (Sport-)Hallen.
Er findet sich nach Veröffentlichung rechts in der Rubrik "Downloads".

Im Förderschwerpunkt "Intelligente Energiesysteme" können Sie gerne direkt Kontakt mit dem Referat Energieinfrastruktur, Förderangelegenheiten aufnehmen und reichen idealerweise eine erste kurze Projektskizze ein, in der u.a. folgende Punkte beschrieben sind:

  • Projektbeschreibung und -ziel
  • Zeitraum der geplanten Umsetzung
  • Investitionsvolumen und Zuschussbedarf
  • Beitrag zu CO2-Einsparung, Endenergieeinsparung, zur Erprobung intelligenter Energiesysteme bzw. zur Einführung intelligenter Energiemanagementsysteme

Ihr Ansprechpartner:
Janis Rosendahl
janis.rosendahl(a)mkuem.rlp.de
06131 - 16 -5913

Aktuelle Informationen finden Sie nachfolgend

2. Fördercall PSZ-SZ 2.i-2 „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“ 

Das MKUEM unterstützt im Rahmen des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2021-2027 im spezifischen Ziel 2.1 „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ Modellprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden.

Hierfür stehen bis zu 34,8 Mio. EUR zur Verfügung.

Fördergegenstand sind umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme.

Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs.

Vom 22.04.2024 bis 16.08.2024 können kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind, beim MKUEM entsprechende Projektvorschläge einreichen.
 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Dokumenten zum 2. Fördercall PSZ-SZ 2.i-2:

Neuer EFRE-Förderschwerpunkt
Modellprojekte Effizienz / intelligente Netze und Speicher

Adressat: insbesondere Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke

Mit Start der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 setzt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) im Rahmen der Förderrichtlinie „Energieeffizienz und intelligente Netz- und Speicherinfrastruktur“ zwei neue Förderschwerpunkte für den siebjährigen Finanzrahmen.

Neben der Förderung von kommunalen Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen insbesondere an Nichtwohngebäuden liegt der zweite Förderschwerpunkt auf Modellprojekten für intelligente Energiesysteme.

Hier sind insbesondere investive innovative Projekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher angesprochen. Modell- und Demonstrationsprojekte in diesen Bereichen sollen die Möglichkeit zur Erprobung bzw. Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren geben. Die Förderung zielt dabei auf zukunftsträchtige, innovative Ansätze mit möglichst hoher CO2-Einsparung bzw. einer Verbesserung der Marktdurchdringung mit erneuerbaren Energieträgern ab.
Für obigen Schwerpunkt können im Bereich Infrastruktur kommunale Gebietskörperschaften, Energieversorgungsunternehmen und KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) sowie im Bereich produktive Investitionen KMU gefördert werden.
Nachfolgend haben wir exemplarisch drei Beispiele zusammengestellt, um Ihnen einen besseren Eindruck davon zu vermitteln, welche Vorhaben etwaige eine Förderung erfahren können.

Förderbeispiel 1: Wasserstoffinfrastruktur
Förderung von Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere Leitungsinfrastruktur sowie H2-Speicher in Kombination mit intelligenten Instrumenten der Netzsteuerung und der Fernwartung und –überwachung.
Voraussetzung ist dabei, dass H2-Netz und –Speicher für den Zweckbindungszeitraum von zehn Jahren zu mind. 90 % aus klimafreundlichem, insbesondere grünem Wasserstoff gespeist und damit hohe CO2-Einsparungen generiert werden.
Die Förderquote sowie weitere fachtechnische Anforderungen richten sich nach den beihilferechtlichen sowie EFRE-seitigen Vorgaben. 
Weitere staatliche Zuschüsse, insbesondere aus DARP (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan) können kumulativ nicht in Anspruch genommen werden können.

Förderbeispiel 2: Digitale Managementsysteme für intelligente Netze
Die Erprobung neuartiger digitaler Tools zur Verbesserung von Lastprognosen, zur Verbesserung der Netz- oder Anlagenverfügbarkeit sowie -steuerbarkeit, zur Erhöhung der Netzeinspeisung von erneuerbaren Energien oder Umweltwärme ist förderfähig.
Davon ausgenommen sind Bereiche, die der Erfüllung von behördlichen (z.B. Bundesnetzagentur) oder gesetzlichen Anforderungen bzw. vertrieblichen Aktivitäten dienen.

Förderbeispiel 3: Intelligente Hochleistungsenergiespeicher
Die Markterprobung bzw. die Markteinführung von intelligenten, innovativen Hochleistungsenergiespeichern (z.B. Schwungmassenspeicher) ist förderfähig, sofern dadurch privatwirtschaftlich zu tragende Netzausbaukosten vermieden bzw. die Marktdurchdringung mit klimafreundlichen Energieträgern erhöht werden.
Voraussetzung ist dabei, dass im Hochleistungsenergiespeicher einzuspeisender Strom zu mindestens 90 % aus erneuerbaren Energiequellen bzw. aus der Abfallverbrennung stammt.

Formale Anträge können nach positiver Einschätzung von Seiten des Klimaschutzministeriums zur vorab vorzulegenden Projektskizze über das EFRE-Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erfolgen.

DownloadEFRE-Förderbeispiele_Modellprojekte_intelligente_Energiesysteme.pdf

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) möchte die Kommunen in Rheinland-Pfalz über den sich in Planung befindlichen 2. EFRE-Fördercall PSZ-SZ 2.i-2 „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“ vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittelverfügbarkeit vorab informieren.

Fokus ist erneut die umfassende energetische Sanierung von kommunalen Gebäuden (keine Einzelmaßnahmen wie z.B. Fenstertausch).
Der Schwerpunkt des zweiten Fördercalls wird erneut auf der Übergangsregion Trier liegen.

Gerne können Sie sich an den Anforderungen des zurückliegenden ersten Fördercalls orientieren.

Von Interesse im zweiten Fördercall sind Vorhaben mit Gesamtausgaben von bis zu 4,5 Mio. EUR.
Die Kumulierung mit weiteren Förderprogrammen (einschließlich KIPKI) ist ausgeschlossen. Aktuell wird geprüft, inwiefern bei hoher Endenergiebedarfseinsparung erneut eine hohe Förderquote ausgelobt werden kann.
Die Bauumsetzung und der Abschluss aller Maßnahmen hat bis spätestens 30.03.2027 zu erfolgen.

Sofern Sie Interesse am neuen EFRE-Fördercall PSZ-SZ 2.i-2 haben, melden Sie sich bitte unverbindlich bis idealerweise 15.12.2023 unter Angabe des jeweiligen Sanierungsobjekts sowie des Gebäudetyps (Schule, Sporthalle, Kita, sonstiges kommunales Gebäude z.B. Verwaltungsgebäude) via foerderung-energie(a)mkuem.rlp.de
 

1. Fördercall PSZ-SZ 2.i-1 „Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden, Modellprojekte“

Das MKUEM unterstützt im Rahmen des rheinland-pfälzischen EFRE-Programms für die Förderperiode 2021-2027 im spezifischen Ziel 2.1 „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen“ Modellprojekte zur Verbesserung der Energieeffizienz in kommunalen Gebäuden.

Fördergegenstand sind umfassende modellhafte, innovative und übertragbare Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen an kommunalen Bestandsgebäuden mit Schwerpunktsetzung auf die energetische Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Reduktion des Wärmeverbrauchs und die Umstellung auf Umweltwärme.

Zielsetzung ist das Erreichen eines möglichst hohen Gebäudeenergieeffizienzstandards sowie eine signifikante Reduktion des Endenergiebezugs.

Vom 06.04.2023 bis 09.06.2023 können kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind, beim MKUEM entsprechende Projektvorschläge einreichen.
 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Dokumenten zum 1. Fördercall PSZ-SZ 2.i-1:

EFRE Fördercall PSZ-SZ 2.i-1

Bewerbungsformblatt EFRE Fördercall PSZ-SZ 2.i-1

Formblatt Teilnahmeerklärung

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) möchte die Kommunen in Rheinland-Pfalz über das sich in Vorbereitung befindliche Energieförderangebot „Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen“ vorab informieren.

Die Fördermaßnahme wird Teil der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027.

Im Fokus der Fördermaßnahme steht die umfassende energetische Modernisierung von kommunalen Bestandsgebäuden, u.a. von Schulen, Kitas und (Sport)Hallen.

Antragsberechtigt werden Kommunen in Rheinland-Pfalz sein, wobei der Schwerpunkt der Maßnahme auf der Region Trier liegt, die dem früheren Regierungsbezirk Trier entspricht. 

Voraussichtlich für die erste Jahreshälfte 2023 sieht das MKUEM einen Fördercall vor, auf den sich Kommunen mit Vorhaben zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden bewerben können. Es ist ein zweistufiges Verfahren geplant.

Die Projektvorauswahl wird auf Basis der eingereichten Projektskizzen an Hand von EU- und EFRE-Vorgaben sowie fachtechnischen Kriterien erfolgen. Im Fokus stehen dabei Klimafreundlichkeit und Klimaresilienz.

Beispiele für Projektvorauswahlkriterien können ein möglichst hohes, die gesetzlichen Mindestanforderungen übertreffendes energetisches Sanierungsniveau, ein überzeugendes Kosten-Nutzen-Verhältnis, hohe Energie- und Treibhausgaseinsparungen sowie eine hohe Anzahl an sanierten Quadratmetern sein.

Die überzeugendsten Projektskizzen werden zur formalen Förderantragstellung aufgefordert. Die Bewilligung erster Fördervorhaben und erste Mittelabrufe sind für 2023 vorgesehen.

Das MKUEM möchte interessierten Kommunen mit der Vorab-Information rechtzeitig die Möglichkeit geben, energetisch zu sanierende Bestandsgebäude zu identifizieren sowie erste qualitative und quantitative Ziele festzulegen und Schätzungen vorzunehmen, sodass die notwendige Datengrundlage für den Fördercall bereits vorbereitet werden kann.

Die Initiierung des Fördercalls steht aktuell noch unter Vorbehalt der Zustimmung zur neuen EFRE-Energieförderrichtlinie sowie der Verfügbarkeit von EFRE- und Kofinanzierungsmitteln.

Sobald der Fördercall offiziell bestätigt werden kann oder neue Informationen bereitstehen, werden diese auf den Energieförderseiten des MKUEM veröffentlicht.

Zusätzlich dazu richtet das MKUEM für Interessierte einen telefonischen Informationsdienst zur Einführung des Fördercalls im Rahmen der neuen EFRE-Förderperiode 2021-2027 ein.

Die Vereinbarung von telefonischen Beratungsterminen ist ab sofort unter Mitteilung von Name, Institution, Mailadresse, Rückrufnummer und etwaigem Sanierungsobjekt formlos über foerderung-energie(at)mkuem.rlp.de möglich.
 

Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen auf www.efre.rlp.de