Workshop "Lärmaktionsplanung am 04.06.2018 in Mainz"

Das Programm, die Pressemitteilung sowie die Vorträge der Referentin/Referenten stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Zum Auftakt der Lärmminderungsplanung der zweiten Stufe 2012/2013 in Rheinland-Pfalz und anlässlich der Fortschreibung der Umgebungslärmrichtlinie hatte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken am 11.Januar 2012 zu einer Podiumsdiskussion „Lärmschutzpolitik in Europa – brauchen wir europaweite Grenzwerte“ in die Landesvertretung in Brüssel eingeladen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden Standpunkte für die europäische Lärmschutzpolitik in den kommenden Rechtssetzungsverfahren mit verantwortlichen Vertretern der Europäischen Institutionen, mit Interessenvertretern und weiteren Experten diskutiert.

Downloadangebote

Programmfaltblatt zur Veranstaltung "Lärmschutzpolitik in Europa - brauchen wir europaweite Grenzwerte?"
Pressemitteilung vom 11. Januar 2012
Rede von Ulrike Höfken in deutscherund in englischer Sprache

Um mehr Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen und um die Kommunen nach der Lärmkartierung auch bei der Lärmaktionsplanung zu unterstützen, werden vom Land und den Kommunen gemeinsam Pilotprojekte durchgeführt. Ministerin Ulrike Höfken hat am 2. Juli 2012 den "Runden Tisch Lärm" einberufen, um Lärmaktionsplanung zu begleiten und den Schutz vor Umgebungslärm insgesamt besser zu koordinieren. Den "Runden Tisch Lärm" bilden Vertreter von den kommunalen Spitzenverbänden, der Kirche, der Unfallkasse, der WHO Europa, der Ärztekammer Rheinhessen, von BUND, VCD, NABU und vom Arbeitsring Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft (ALD), von Bürgerinitiativen sowie der Ministerien und der Staatskanzlei.
 


Nach den Beratungen im „Runden Tisch Lärm“ können die Kommunen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen unabhängig von den laufenden Pilotprojekten zu Tempo 30 auch auf innerörtlichen Durchgangsstraßen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen erlassen. Dies kann für die laufende Lärmaktionsplanung eine wichtige Maßnahme sein.

Pressemitteilung: Kern/ Griese: „Mit Tempo 30 den Lärm reduzieren“ (24.02.2014)

Das gemeinsame Schreiben von Umweltstaatssekretär Thomas Griese und Infrastrukturstaatssekretär Günter Kern an betroffene Kommunen und die Kommunalen Spitzenverbände erhalten die für die Lärmaktionsplanung zuständigen Stellen bei laermkartierung(at)lfu.rlp.de.


Am 4. Dezember 2014 tagte der 3. Runde Tisch Lärm und hat zur Verkehrsberuhigung in Rheinland-Pfalz aufgerufen. Im Mittelpunkt standen die laufenden Pilotprojekte zur Lärm mindernden Wirkung von Tempolimits.

Bereits tags zuvor am 3. Dezember waren die Ergebnisse des Tempo 30 Pilotprojektes in Herxheimwehyer auf einer Bürgerversammlung vorgestellt worden.
 

Zugleich sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich in die Lärmaktionsplanung der eigenen Kommune aktiv einzubringen und einzumischen. (Das Faltblatt "Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung" können Sie hier herunterladen. )

Nach der Umgebungslärmrichtlinie wurden die drei Ballungsräume Koblenz, Mainz und Ludwigshafen sowie 2.533 km Hauptverkehrsstraßen in 190 von 211 Kommunen kartiert. Bei einem höheren Kartierungsumfang als 2007 sind demnach

  • 431.800 Personen (2007: 141.100) mit 24-Stunden Pegeln LDEN  (Day-Evening-Night) von 55 dB(A) und mehr,
  • 112.000 Personen (2007: 32.200) mit einem nächtlichen Lärmpegel LNIGHT  über 55 dB(A) belastet.


Die Ergebnisse der Lärmkartierung und weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie werden in einem neuen Portal beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) dargestellt (www.umgebungslaerm.rlp.de).

Bei der Europäischen Umweltagentur sind die von den rheinland-pfälzischen Kommunen aufgestellten Lärmaktionspläne der ersten Stufe hier, die bisher in der zweiten Stufe hier veröffentlicht.

Informationen zu den Lärmkarten an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes  veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt, das ab dem 1. Januar 2015 auch für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig ist. Bei Lärmaktionsplänen für Ballungsräume wirkt das Eisenbahn-Bundesamt an der Lärmaktionsplanung mit.

Zur Verbesserung der Grundlagen für Lärmschutzmaßnahmen startete Rheinland-Pfalz mit anderen Bundesländern im November 2011 eine Initiative in der Umweltministerkonferenz (UMK). Daraufhin wurden „Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes“ erarbeitet und von der 81. UMK am 15. November 2013 in Erfurt verabschiedet.

Die Umweltministerkonferenz regt im Beschluss vom 15. November 2013 („Eckpunkte zur Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland unter Darstellung der Position der Verkehrsseite“) u.a. an, dass die Länder weiterhin Initiativen in den Bundesrat einbringen, um die Forderungen des Eckpunktepapiers umzusetzen.

• Beschluss der 81. UMK – Top 16 „Eckpunkte zur Verbesserung des Lärmschutzes in
  Deutschland unter Darstellung der Position der Verkehrsseite

• „Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes

Weitere Hintergrundinformationen sind beim Umweltbundesamt und beim Arbeitsring Lärm der Deutschen Akustischen Gesellschaft veröffentlicht.

Auf Initiative von Rheinland-Pfalz und Hessen hat die 82. UMK im Mai 2014 den Bund im Beschluss "Verkehrsübergreifender Lärmschutz" u.a. gebeten, im Bundes-Immissionsschutzgesetz verkehrsträgerübergreifende Regelungen für den Schutz gegen Lärm an Straßen und Schienenwegen zu schaffen. Bei der Ermittlung der Geräuschbelastung in dem zu betrachteten Straßenabschnitt oder Schienenweg sind die Vorbelastung durch die Geräusche anderer Straßen- und Schienenwege zu berücksichtigen.

Beschluss der 82. UMK – Top 13 „Verkehrsübergreifender Lärmschutz"