Vollzug im Strahlenschutz
Strahlenschutz wird sichergestellt durch:
- umfangreiches Wissen über ionisierende Strahlung, deren physikalische und biologische Wirkungen und deren Anwendungen v.a. in Medizin und Technik
- das strahlenschutzrechtliche Regelwerk (Im Strahlenschutzgesetz, in der Strahlenschutzverordnung und in diversen Richtlinien werden v.a. die Genehmigungsverfahren, die erforderlichen Strahlenschutzmaßnahmen und die Ausbildung der Mitarbeiter (Strahlenschutzkurse) detailliert geregelt.)
- die Aufsicht durch qualifizierte Fachbehörden
Nachfolgend finden Sie neben Hinweisen zu Fachinformationen und Strahlenschutzkursen eine Zusammenstellung der für den Strahlenschutz relevanten Behörden und Institutionen in Rheinland-Pfalz
Fachbehörden im Strahlenschutz
In Rheinland-Pfalz sind je nach Aufgabengebiet (Umweltradioaktivität, technische Anlagen, Medizin etc.) verschiedene Behörden für den Strahlenschutz zuständig
Fachinformationen
Im Strahlenschutz sind so einige rechtliche Bestimmungen einzuhalten . So ist für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine bestimmte Fachkunde oder bestimmte Kenntnisse im Strahlenschutz notwendig.